Die wichtigsten Regeln zum Kfz-Kennzeichen

Autokennzeichen

Wenn es um das Fahren von Autos geht, gibt es viele Dinge zu beachten, einschließlich der Regeln für Kfz-Kennzeichen. Sie gelten als wichtiges Kriterium zur Identifizierung im Straßenverkehr und dienen zudem als Nachweis einer abgeschlossenen Autoversicherung. In diesem Artikel schauen wir uns die wichtigsten Regeln rund um das Kfz-Kennzeichen an und klären, was es bei der Anbringung sowie im Falle eines Kennzeichendiebstahls zu beachten gibt.

Neue Vorschrift zur Befestigung von Kennzeichen

Dass ein Fahrzeug in Deutschland mit zwei Kennzeichen versehen sein muss, ist klar geregelt. Weniger eindeutig geregelt war die Art und Weise, wie die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein mussten. Viele nutzen ein einfaches Stecksystem, bei dem die Kennzeichen in einen Rahmen geschoben werden. Andere wiederum schrauben sie direkt am Fahrzeug fest. Wer auf Magneten, Klettstreifen oder Saugnäpfe setzt, wird künftig mit einem Bußgeld belegt. Zu groß ist die Gefahr, dass die Kennzeichen abfallen oder ohne Weiteres gestohlen werden können. Das Entfernen ohne erheblichen Kraftaufwand oder zusätzliches Werkzeug soll nicht mehr möglich sein.

Genormt, beleuchtet, sauber: Diese Regeln gelten für Kennzeichen

Kfz-Kennzeichen sind mit amtlichen Dokumenten gleichzusetzen und dürfen als solche nicht verändert werden. Ihre Größe wird zudem nach DIN 74069 geregelt, um eine schnelle Identifizierung zu ermöglichen. In Ausnahmefällen können auch zweiteilige Kennzeichen vergeben werden, wenn dies bspw. aufgrund der Bauart des Fahrzeugs notwendig ist. Für deutsche Kennzeichen ist außerdem schwarze Schrift auf weißem Grund mit schwarzem Rand vorgeschrieben.

Ähnlich wie die Scheiben im Winter nicht mit Schnee bedeckt sein dürfen, darf das Kennzeichen nicht verdreckt sein oder spiegeln. Es muss eindeutig lesbar und reflektierend sein. Das hintere Kennzeichen muss darüber hinaus im Dunkeln beleuchtet sein.

Kfz-Kennzeichen gestohlen – was nun?

Wie bei jedem Diebstahl sollte ein fehlendes Kennzeichen bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Gestohlene Kennzeichen sollten anschließend auch der Versicherung gemeldet werden, um für eventuelle Schäden, die mit den Kennzeichen entstehen könnten, nicht haftbar gemacht zu werden. Danach sollte ein Termin mit der Zulassungsstelle vereinbart werden, um die Kennzeichen dort ebenfalls als gestohlen zu melden und ein neues Kennzeichen zu erhalten. Wurde nur eines der Kennzeichen gestohlen, sollte das andere mitgenommen werden, um entwertet zu werden.

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